{"id":1942,"date":"2024-04-17T22:56:41","date_gmt":"2024-04-17T20:56:41","guid":{"rendered":"https:\/\/trackboxx.com\/?p=1942"},"modified":"2025-03-17T16:30:40","modified_gmt":"2025-03-17T15:30:40","slug":"formulaires-de-contact-un-consentement-est-requis","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/trackboxx.com\/fr\/kontaktformulare-ist-eine-einwilligung-erforderlich\/","title":{"rendered":"Formulaires de contact - le consentement est-il n\u00e9cessaire ?"},"content":{"rendered":"\n<p><strong>Hallo an alle Einwilligungsgeplagten,<br><\/strong>stellen Sie sich vor, Sie machen einen Einkaufsbummel in der Stadt und finden pl\u00f6tzlich das perfekte Paar Schuhe. Sie betreten das Gesch\u00e4ft, bereit Geld auszugeben. Aber die Verk\u00e4uferin teilt Ihnen mit, sie d\u00fcrfe erst nach Ihrer Schuhgr\u00f6\u00dfe fragen, wenn Sie die Datenschutzerkl\u00e4rung (DSE) gelesen und akzeptiert haben.<\/p>\n\n\n\n<p><strong><em>WHAT?! ECHT, JETZT?! &#8211; Nat\u00fcrlich nicht!<\/em><\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Durch das Betreten des Gesch\u00e4ftes haben Sie eine Willenserkl\u00e4rung zur m\u00f6glichen Anbahnung eines Rechtsgesch\u00e4ftes abgegeben. Im Rechtsverkehr nennt man das auch \u201ekonkludentes Verhalten\u201c.<\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Wikipedia schreibt dazu:<br><strong><em>\u201eSchl\u00fcssiges oder konkludentes Handeln (lat. concludere \u201efolgern\u201c, \u201eeinen Schluss ziehen\u201c) (auch schl\u00fcssiges Verhalten, stillschweigende Willenserkl\u00e4rung oder konkludente Handlung) liegt im Rechtsverkehr vor, wenn jemand seinen Willen durch nonverbales Verhalten zum Ausdruck bringt und der redliche Empf\u00e4nger hieraus auf einen Rechtsbindungswillen schlie\u00dfen darf, sodass ein Vertrag auch ohne ausdr\u00fcckliche Willenserkl\u00e4rung zustande kommen kann.\u201c<\/em><\/strong><\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p>Sie betreten den Laden, um Schuhe zu kaufen \u2013 also sind Sie willens ein Gesch\u00e4ft anzubahnen und einen entsprechenden Vertrag zu schlie\u00dfen. Und damit die Schuhe auch passen, ist es Ihnen von Anfang an klar, dass Ihre Schuhgr\u00f6\u00dfe ein erforderliches personenbezogenes Datum ist. Ist doch eigentlich logisch, oder?<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Warum also finden sich auf vielen Internetseiten Kontaktformulare mit Pflicht-Checkboxen? Man kann die Anfrage erst absenden, wenn man die Checkbox aktiviert und damit best\u00e4tigt, dass man<br><\/strong>\u2022 mit der Verarbeitung seiner Daten zur Beantwortung der Anfrage einverstanden ist oder<br>\u2022 die DSE gelesen und diese akzeptiert hat oder ihr zustimmt.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Wozu soll das gut sein?&nbsp;<\/strong>Vielleicht entscheiden sich Webseitenbetreiber oder Agenturen aus Unkenntnis oder der Angst vor Abmahnungen f\u00fcr die Einwilligung. Man geht vielleicht schlicht und ergreifend davon aus, dass dies der einfachste und sicherste Weg ist.<br>Aber Vorsicht, damit kann man ziemlich daneben liegen. Denn mit der Einwilligung ist das so eine Sache. Einerseits muss dokumentiert werden, dass eine Zustimmung rechtm\u00e4\u00dfig eingeholt wurde. Und auf der anderen Seite haben die Betroffenen jederzeit das Recht, eine einmal gegebene Zustimmung zu widerrufen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Vorg\u00e4nge m\u00fcssen also nachgehalten und dokumentiert werden und au\u00dferdem sind im Falle eines Widerrufs die Daten unverz\u00fcglich DSGVO-konform zu l\u00f6schen (aktive Systeme, BackUps, etc.). Was also so verf\u00fchrerisch einfach klingt, hat in der Realit\u00e4t einige Haken und \u00d6sen und verursacht entsprechend ziemlichen Aufwand.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Was sagt die DSGVO?<\/h2>\n\n\n\n<figure class=\"wp-block-image size-full\"><img fetchpriority=\"high\" decoding=\"async\" width=\"800\" height=\"250\" src=\"https:\/\/trackboxx.com\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/dsgvo.webp\" alt=\"\" class=\"wp-image-1945\" title=\"\" srcset=\"https:\/\/trackboxx.com\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/dsgvo.webp 800w, https:\/\/trackboxx.com\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/dsgvo-300x94.webp 300w, https:\/\/trackboxx.com\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/dsgvo-768x240.webp 768w, https:\/\/trackboxx.com\/wp-content\/uploads\/2024\/04\/dsgvo-18x6.webp 18w\" sizes=\"(max-width: 800px) 100vw, 800px\" \/><\/figure>\n\n\n\n<p>Die DSGVO sieht in Artikel 6 eine ganze Reihe von \u201eErlaubnistatbest\u00e4nden\u201c vor, unter denen die Verarbeitung personenbezogener Daten zul\u00e4ssig ist. Die f\u00fcr unser Kontaktformular relevanten Artikel sind:<\/p>\n\n\n\n<p>Art. 6, Abs. 1, lit. a: Einwilligung der betroffenen Person<br>Art. 6, Abs. 1, lit. b: Erf\u00fcllung eines Vertrages oder Durchf\u00fchrung vorvertraglicher Ma\u00dfnahmen<br>Art. 6, Abs. 1, lit. f: Berechtigtes Interesse des Verantwortlichen<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 6, Abs. 1, lit. a: Einwilligung der betroffenen Person<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Es gibt Verarbeitungen, bei denen eine Einwilligung zwingend eingeholt werden muss. Dazu geh\u00f6ren z. B. der Einsatz von bestimmten Marketing- oder Tracking-\/Analysetools etc. F\u00fcr Kontaktformulare ist laut Aussage der bayerischen Datenschutzaufsicht \u201eeine Einwilligung dann erforderlich, wenn besondere Kategorien personenbezogener Daten gem. Art. 9 Abs. 1, DSGVO verarbeitet werden. Das kann z. B. der Fall sein, wenn \u00fcber das Formular Gesundheitsdaten f\u00fcr die Terminvergabe bei einem Arzt abgefragt werden, das Kontaktformular f\u00fcr die Anmeldung bei einer religi\u00f6sen Vereinigung oder politischen Partei genutzt wird oder der Nutzer Anh\u00e4nge hochladen kann, die R\u00fcckschl\u00fcsse auf Daten zur Religion, ethnischen Herkunft, sexuellen Orientierung etc. zulassen [1].\u201c<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<p><em>[1] Auszug aus dem T\u00e4tigkeitsbericht 2017\/2018 des LDA Bayern vom M\u00e4rz 2019 &#8211;<\/em><\/p>\n\n\n\n<p>F\u00fcr den Fall eines Kontaktformulars, das keine besonders sensiblen Daten enth\u00e4lt, trifft das nicht zu. Somit kann f\u00fcr die meisten Anwendungsf\u00e4lle der Einsatz eines Kontaktformulars auf andere Rechtsgrundlagen gest\u00fctzt werden.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 6, Abs. 1, lit. b: Erf\u00fcllung eines Vertrages oder Durchf\u00fchrung vorvertraglicher Ma\u00dfnahmen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p><strong>Art. 6, Abs. 1, lit. f: berechtigtes Interesse des Verantwortlichen<\/strong><\/p>\n\n\n\n<blockquote class=\"wp-block-quote is-layout-flow wp-block-quote-is-layout-flow\">\n<p>Die andere M\u00f6glichkeit ist, den Einsatz eines Kontaktformulars auf das berechtigte Interesse des Seitenbetreibers zu st\u00fctzen. Es liegt doch auf der Hand, dass der Seitenbetreiber ein offensichtliches und begr\u00fcndetes Interesse daran hat, eine an ihn gestellte Anfrage auch zu beantworten.<br>Der Gesetzgeber gibt zwar vor, dass bei einer Verarbeitung von Daten, die auf diesen Rechtsgrund gest\u00fctzt sind, eine Interessensabw\u00e4gung vorgenommen werden muss. Beim Einsatz eines Kontaktformulars ist logischer Weise aber davon auszugehen, dass sich die Interessen der beteiligten Parteien decken: Der eine stellt eine Anfrage und erwartet eine R\u00fcckmeldung, der andere m\u00f6chte die Anfrage beantworten.<\/p>\n<\/blockquote>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Vorsicht vor Vermischung mit Vertragsgrundlagen<\/h2>\n\n\n\n<p>Also halten wir fest: Eine \u201ePflicht-Checkbox\u201c ist bei den meisten Kontaktformularen unn\u00f6tig. Wir kommen mit der DSE lediglich unserer Informationspflicht gem. DSGVO nach. Kein Interessent oder Kunde ist dazu verpflichtet, die Information auch wirklich zu lesen und erst recht nicht, ihr zuzustimmen oder sie zu akzeptieren.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Es gibt aber noch einen weiteren \u2013 nicht mit dem Datenschutz in Verbindung stehenden \u2013 Grund, diese Checkboxen nicht zu verwenden:<\/strong><br>Mit der Definition eines Mussfeldes zur Anerkennung und Zustimmung zur DSE kann der Eindruck entstehen, dass die DSE ein Vertragsbestandteil \u2013 \u00e4hnlich der AGB &#8211; ist. Das ist sie aber NICHT!<\/p>\n\n\n\n<p>Das Kammergericht Berlin hat im Dezember 2018 den Fall eines Webshops verhandelt, der im Bestellprozess per Checkbox die Zustimmung des Kunden zur \u201eDatenschutzvereinbarung\u201c des Anbieters verlangte. Das Kammergericht hat entschieden (Aktenzeichen 23 U 196\/13), dass ein Gro\u00dfteil der Datenschutzbestimmungen gegen das AGB-Recht versto\u00dfen, weil sie mit wesentlichen Grundgedanken der DSGVO nicht zu vereinbaren seien.<\/p>\n\n\n\n<p>Das Kammergericht urteilte, dass f\u00fcr die Unterscheidung, ob es sich um allgemein verbindliche Vertragsbedingungen oder um unverbindliche Hinweise handelt, auf das Verst\u00e4ndnis des \u201erechtlich nicht vorgebildeten Durchschnittskunden\u201c abgezielt werden muss. Diesem erschienen die AGB des Anbieters und die getrennt davon zu akzeptierende \u201eDatenschutzvereinbarung\u201c aufgrund der Formulierungen des Anbieters und der Zustimmungspflicht als \u201eVertragsbedingungen\u201c, die er akzeptieren m\u00fcsse, wenn er bestellen will. Also hat das Gericht den ganzen Text einer AGB-Kontrolle unterzogen.<br>Es ist also angeraten, eine saubere Trennung zwischen reinen Informationen und Vertragsbestandteilen einzuhalten, um unangenehme Bekanntschaft mit Rechtsanw\u00e4lten und Gerichten zu vermeiden.<\/p>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Fazit<\/h2>\n\n\n\n<p>Wichtig ist:<\/p>\n\n\n\n<ul class=\"wp-block-list\">\n<li>HTTPS Verschl\u00fcsselung nach aktuellem Stand der Technik ist absolute Voraussetzung f\u00fcr den Einsatz eines Kontaktformulars.<\/li>\n\n\n\n<li>Im Sinne der Datenminimierung sind beim Kontaktformular nur die wirklich relevanten Felder als Pflichtfelder zu definieren. Welche das sind, ist von Fall zu Fall individuell zu betrachten. So ist bei einem Online-H\u00e4ndler f\u00fcr K\u00fchlschr\u00e4nke z. B. das Alter des Anfragenden kein relevantes Datum. Bei einem E-Zigaretten-Shop unter Umst\u00e4nden dagegen schon. Nach dem Motto\u00a0<strong><em>\u201eso viel wie n\u00f6tig, so wenig wie m\u00f6glich\u201c<\/em><\/strong>\u00a0sollten also nur solche Eingaben als Pflichtfelder festgelegt werden, die tats\u00e4chlich erforderlich sind, um die Anfrage zu beantworten.<\/li>\n\n\n\n<li>Man sollte beim Kontaktformular auch einen Link zur DSE platzieren, damit Interessierte leicht an die gew\u00fcnschten Informationen kommen. In etwa so:\u00a0<strong><em>\u201eN\u00e4here Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten finden Sie in unserer\u00a0Datenschutzerkl\u00e4rung\u201c<\/em><\/strong><\/li>\n\n\n\n<li>In der DSE selbst ist ein entsprechender Hinweis zum Kontaktformular zu erg\u00e4nzen, der Aufschluss dar\u00fcber gibt, welche Daten zu welchem Zweck von wem verarbeitet werden, auf welcher Rechtsgrundlage das geschieht und wie lange sie gespeichert werden.<\/li>\n<\/ul>\n\n\n\n<h2 class=\"wp-block-heading\">Weiterf\u00fchrende Links und Informationen<\/h2>\n\n\n\n<p>Weiterf\u00fchrende Informationen und Hilfestellungen finden Sie u. a. in A<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/art-6-dsgvo\/\" target=\"_blank\">rt. 6, Abs. 1, DSGVO<\/a>&nbsp;und im&nbsp;<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/dsgvo-gesetz.de\/erwaegungsgruende\/nr-47\/\" target=\"_blank\">Erw\u00e4gungsgrund 47<\/a>&nbsp;der DSGVO. In der Fachliteratur finden sich zwischenzeitlich ebenfalls recht verst\u00e4ndliche und praxisnahe Publikationen. Auf eine Ver\u00f6ffentlichung verweist das Bayerische Landesamt f\u00fcr Datenschutzaufsicht in einer Pressemitteilung unter&nbsp;<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.lda.bayern.de\/media\/pm2018_15.pdf\" target=\"_blank\">https:\/\/www.lda.bayern.de\/media\/pm2018_15.pdf<\/a>. Auf der Seite des Datenschutz-Guru findet man zu dem Thema einen (immer noch aktuellen) recht unterhaltsamen&nbsp;<a rel=\"noreferrer noopener\" href=\"https:\/\/www.datenschutz-guru.de\/braucht-mein-kontaktformular-jetzt-eine-checkbox\/\" target=\"_blank\">Podcast<\/a>. Oder man fragt einfach beim fachkundigen Datensch\u00fctzer seines Vertrauens nach.<\/p>\n\n\n\n<p><strong>Rechtliche Hinweise<\/strong><\/p>\n\n\n\n<p>Die Informationen in diesem Aufsatz habe ich nach bestem Wissen und Gewissen zusammengestellt und mit meiner Einsch\u00e4tzung versehen. Obwohl ich jede Anstrengung unternommen habe um sicherzustellen, dass alle Informationen auf dem neuesten Stand sind, gebe ich keine Garantie f\u00fcr Vollst\u00e4ndigkeit oder Richtigkeit der Informationen.<\/p>\n\n\n\n<p>Die Inhalte dienen lediglich dem unverbindlichen Informationszweck. Sie stellen ausdr\u00fccklich keine Rechtsberatung im Sinne des Rechtsberatungsgesetzes (RBerG) dar und k\u00f6nnen somit auch keine Beratung durch einen Rechtsanwalt ersetzen. Ich \u00fcbernehme keine Haftung f\u00fcr Fehler oder Auslassungen und hafte nicht f\u00fcr Sch\u00e4den, die sich aus einem Vertrag, einer unerlaubten Handlung oder anderweitig aus der Nutzung oder dem Vertrauen auf diese Informationen ergeben oder von Handlungen oder Entscheidungen, die als Ergebnis der Verwendung dieser Informationen getroffen werden.<\/p>\n","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Hallo an alle Einwilligungsgeplagten,stellen Sie sich vor, Sie machen einen Einkaufsbummel in der Stadt und finden pl\u00f6tzlich das perfekte Paar Schuhe. Sie betreten das Gesch\u00e4ft, bereit Geld auszugeben. Aber die Verk\u00e4uferin teilt Ihnen mit, sie d\u00fcrfe erst nach Ihrer Schuhgr\u00f6\u00dfe fragen, wenn Sie die Datenschutzerkl\u00e4rung (DSE) gelesen und akzeptiert haben. WHAT?! 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