⚖️ Rechtlicher Hinweis Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechtsberatung. Bei konkreten rechtlichen Fragen wendet euch bitte an einen Fachanwalt für Medien- oder Urheberrecht. Wir übernehmen keine Haftung für Entscheidungen, die auf Basis dieses Artikels getroffen werden.
Abmahnungen: Ein unterschätztes Risiko
Jedes Jahr flattern tausende Abmahnungen wegen Bildrechten, falsch eingebundener Fonts oder Musiknutzung in deutsche Briefkästen. Die Forderungen: oft vierstellig, manchmal fünfstellig. Betroffen sind nicht nur große Unternehmen, sondern gerade kleine Website-Betreiber, Freelancer und Blogger, die es schlicht nicht besser wussten.
Das Thema ist unangenehm, aber beherrschbar. Wer die Grundregeln kennt, reduziert sein Risiko auf ein Minimum. Wer sie ignoriert, zahlt irgendwann Lehrgeld.
Dieser Artikel erklärt, worauf ihr bei Bildern, Schriftarten und Musik achten müsst. Welche Quellen tatsächlich rechtssicher sind. Und was ihr tun könnt, falls doch mal Post von einer Kanzlei kommt.
Das Fundament: Urheberrecht in 5 Minuten
Bevor wir in die Details einsteigen, müsst ihr eine unbequeme Wahrheit akzeptieren: Im Internet ist erstmal alles geschützt. Punkt. Jedes Foto, jede Grafik, jeder Song, jede Schriftart. Die Frage ist nicht, ob etwas geschützt ist. Die Frage ist, unter welchen Bedingungen ihr es nutzen dürft.
Das Urheberrecht in Deutschland kennt eine magische Zahl: 70 Jahre. So lange nach dem Tod des Urhebers bleibt ein Werk geschützt. Erst danach wird es gemeinfrei. Mozart? Kein Problem. Taylor Swift? Vergesst es.
Der häufigste Irrtum, den wir sehen: „Ich hab’s doch bei Google gefunden, also ist es frei nutzbar.“ Nein. Google ist eine Suchmaschine, kein Lizenzhändler. Genauso wenig macht ein fehlendes ©-Symbol ein Bild zur Freigabe. In Deutschland entsteht der Urheberrechtsschutz automatisch mit der Schöpfung des Werks. Keine Registrierung nötig, kein Symbol erforderlich.
Noch ein klassischer Denkfehler: Lizenz bedeutet nicht Eigentum. Wenn ihr ein Stockfoto kauft, erwerbt ihr Nutzungsrechte. Der Fotograf bleibt Urheber. Ihr dürft das Bild verwenden, aber nicht weiterverkaufen oder als euer eigenes ausgeben. Diese Unterscheidung wird später noch wichtig.
Bildrechte: Der Klassiker unter den Abmahnfallen
Bildrechte sind das Minenfeld Nummer 1 im deutschen Internet. Die Kombination aus niedrigen Einstiegshürden (Copy & Paste), hohen Streitwerten und spezialisierten Abmahnkanzleien macht dieses Thema zum finanziellen Risiko für jeden Website-Betreiber.
Was kostet der Spaß bei Verstößen?
Schauen wir uns die Zahlen an, Stand 2025. Eine typische Bildrechts-Abmahnung setzt sich aus zwei Komponenten zusammen: Anwaltskosten und Schadensersatz.
Die Anwaltskosten berechnen sich nach dem Streitwert. Bei Bildrechtsverstößen liegt dieser in der Praxis zwischen 3.000 und 6.000 Euro pro Bild. Das ergibt Anwaltskosten von etwa 350 bis 650 Euro. Klingt verkraftbar? Warte ab.
Dazu kommt der Schadensersatz nach der sogenannten Lizenzanalogie. Die Idee dahinter: Ihr zahlt, was ihr bei korrekter Lizenzierung auch gezahlt hättet. Als Berechnungsgrundlage dient häufig die MFM-Tabelle (Mittelstandsgemeinschaft Foto-Marketing). Standard-Schadensersatz: 100 bis 400 Euro pro Bild.
Klingt immer noch überschaubar? Dann schaut euch die aktuellen DPA-Abmahnungen an. Die Kanzlei KSP Rechtsanwälte verschickt im Auftrag der DPA Picture-Alliance regelmäßig Forderungsschreiben. Aktuelle Fälle aus 2025: Bis zu 2.000 Euro Schadensersatz pro Bild. Bei drei Fotos auf einer Facebook-Seite wurde eine Gesamtforderung von über 11.000 Euro geltend gemacht. Ein Fall mit vier Bildern landete bei 13.750 Euro.
Die Rechnung ist simpel: Ein einziges falsch genutztes Bild kann euch einen vierstelligen Betrag kosten. Zehn Bilder? Fünfstellig. Und das völlig legal.
Die sicheren Quellen
Jetzt zur Lösung. Es gibt drei Wege, Bilder rechtssicher zu nutzen:
Weg 1: Kostenlose Stock-Plattformen. Unsplash, Pexels, Pixabay. Diese Plattformen bieten Bilder unter freien Lizenzen an. Aber Vorsicht: Die Lizenzbedingungen unterscheiden sich. Unsplash erlaubt kommerzielle Nutzung ohne Namensnennung. Pixabay hat seine Lizenzbedingungen mehrfach geändert. Lest die aktuellen Terms immer direkt auf der Plattform.
Weg 2: Bezahlte Stock-Agenturen. Adobe Stock, Shutterstock, iStock. Hier zahlt ihr für klare, dokumentierte Nutzungsrechte. Der Vorteil: Professionelle Qualität und eindeutige Lizenzdokumentation. Der Nachteil: Kosten pro Bild oder Abo-Modelle.
Weg 3: Eigenproduktion. Ihr fotografiert selbst oder beauftragt einen Fotografen. Dann gehören euch die Nutzungsrechte. Bei beauftragten Fotografen unbedingt schriftlich regeln, welche Rechte ihr erwerbt.
Vergleich: Bildquellen im Überblick
| Quelle | Kommerziell | Namensnennung | Kosten |
|---|---|---|---|
| Unsplash | ✓ Ja | Nicht nötig | Kostenlos |
| Pexels | ✓ Ja | Nicht nötig | Kostenlos |
| Pixabay | ✓ Ja | Nicht nötig | Kostenlos |
| Adobe Stock | ✓ Ja | Nicht nötig | Abo / Einzelkauf |
| Shutterstock | ✓ Ja | Nicht nötig | Abo / Einzelkauf |
Die Faustformel: Für kommerzielle Websites sind nur CC0, CC BY und CC BY-SA geeignet. Alles mit NC im Namen? Für Business-Websites faktisch ungeeignet. Eure Business-Website ist per Definition kommerziell.
Schriftarten: Der unterschätzte Stolperstein
Fonts sind das Stiefkind der rechtlichen Absicherung. Jeder redet über Bildrechte, kaum jemand über Schriftarten. Dabei liegt hier ein Problemfeld, das die meisten Website-Betreiber überhaupt nicht auf dem Schirm haben. Und nein, es geht nicht um Urheberrecht. Es geht um Datenschutz.
Das Google Fonts Drama
2022 hat das Landgericht München eine Entscheidung getroffen, die eine Abmahnwelle ausgelöst hat. Der Kern: Wer Google Fonts dynamisch einbindet, überträgt die IP-Adresse des Website-Besuchers an Google in den USA. Ohne Einwilligung. Das ist ein Verstoß gegen die DSGVO.
Das Gericht sprach dem Kläger 100 Euro Schadensersatz zu. Klingt nach Peanuts? Findige Abmahner haben das Urteil genutzt, um massenhaft Forderungsschreiben zu verschicken. Tausende Website-Betreiber bekamen Post.
Aktueller Stand 2025: Der Bundesgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof mehrere Fragen zur Klärung vorgelegt. Die Rechtslage ist also weiterhin nicht abschließend geklärt. Gleichzeitig haben einzelne Gerichte das massenhafte Abmahnen per automatisiertem Webcrawler in konkreten Fällen als rechtsmissbräuchlich eingestuft. Die Abmahnwelle hat an Kraft verloren, aber das grundsätzliche Problem bleibt.
Die Lösung: Lokal einbinden
Das Problem ist nicht Google Fonts an sich. Das Problem ist die dynamische Einbindung, bei der euer Webserver bei jedem Seitenaufruf eine Verbindung zu Googles Servern herstellt. Dabei wird die IP-Adresse des Besuchers übertragen.
Die Lösung ist denkbar einfach: Ladet die Schriftarten herunter und hostet sie auf eurem eigenen Server. Das nennt sich lokales Hosting oder statische Einbindung. Keine Verbindung zu Google, keine IP-Übertragung, kein DSGVO-Problem.
Wie prüft ihr, ob eure Website Google Fonts remote lädt? Öffnet die Browser-Entwicklertools (F12 in Chrome), geht auf den Reiter „Netzwerk“ und ladet die Seite neu. Sucht nach Verbindungen zu fonts.googleapis.com oder fonts.gstatic.com. Wenn ihr da Treffer findet, habt ihr ein Problem.

Alternative: Nutzt einen Online-Checker wie den Google Fonts Checker von eRecht24. Gebt eure URL ein und seht sofort, ob Handlungsbedarf besteht.
Andere Fonts: Lizenzen beachten
Ein Hinweis, der oft vergessen wird: Kostenlos heißt nicht lizenzfrei. Viele Schriftarten sind für den privaten Gebrauch kostenlos, für kommerzielle Nutzung aber kostenpflichtig. Webfont-Lizenzen unterscheiden sich von Desktop-Lizenzen. Nur weil ihr eine Schrift auf eurem Computer installieren dürft, heißt das nicht, dass ihr sie auf eurer Website verwenden dürft.
Prüft bei jeder Schriftart die Lizenzbedingungen. Bei Google Fonts ist die kommerzielle Nutzung erlaubt. Bei anderen Anbietern kann das anders aussehen.
Musik: GEMA, Lizenzen und der Weg zur rechtssicheren Beschallung
Hintergrundmusik auf der Website, Jingles im Podcast, Untermalung für den Imagefilm. Musik macht Content lebendiger. Musik macht Content auch teuer. Zumindest, wenn ihr nicht aufpasst.
GEMA: Was ist das überhaupt?
Die GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte) ist keine Behörde. Sie ist ein Verein. Ihre Mitglieder sind Komponisten, Textdichter und Musikverleger. Die GEMA vertritt deren Rechte und kassiert Gebühren für die Nutzung ihrer Werke.
Wann greift die GEMA? Bei jeder öffentlichen oder gewerblichen Nutzung von Musik, deren Urheber GEMA-Mitglied ist. Website? In vielen Fällen GEMA. Warteschleife? GEMA. YouTube-Video? GEMA. Hintergrundmusik im Laden? GEMA.
Die GEMA führt Kontrollen durch. Bei Events, in Gaststätten, auf Websites. Wer keine Lizenz vorweisen kann, zahlt nach. Plus Aufschlag.
GEMA-freie Musik: Der Ausweg
GEMA-frei bedeutet: Der Komponist ist kein Mitglied der GEMA oder einer anderen Verwertungsgesellschaft. Die GEMA kann also keine Gebühren für diese Musik verlangen.
Aber Achtung: GEMA-frei heißt nicht kostenlos. Ihr braucht trotzdem eine Lizenz vom Urheber. Der Unterschied: Ihr zahlt einmal beim Anbieter, nicht laufend an die GEMA. Und ihr müsst keine komplizierten Nutzungsmeldungen ausfüllen.
Bei einer GEMA-Kontrolle müsst ihr nachweisen können, dass eure Musik GEMA-frei ist. Seriöse Anbieter liefern ein Freistellungsdokument mit, das ihr bei Kontrollen vorlegt.
Bekannte Anbieter für GEMA-freie Musik: Audiohub, TerraSound, Frametraxx, Musicfox, Proud Music Library. Die Preise liegen typischerweise zwischen 20 und 100 Euro pro Track, je nach Lizenzumfang.
Vergleich: GEMA-pflichtig vs. GEMA-frei
| Kriterium | GEMA-pflichtig | GEMA-frei |
|---|---|---|
| Kosten | Laufend (jährlich) | Einmalig pro Track |
| Verwaltungsaufwand | Hoch (Meldepflichten) | Gering |
| Nachweis bei Kontrolle | GEMA-Lizenzvertrag | Freistellungsdokument |
| Musikauswahl | Riesig (Charts, Klassiker) | Gut (Production Music) |
YouTube, Podcast, Website
Bei YouTube kommt ein weiterer Faktor ins Spiel: Content ID. Das System erkennt automatisch geschützte Musik. Die Folge: Euer Video wird monetarisiert (für den Rechteinhaber), gesperrt oder die Tonspur wird stummgeschaltet. Selbst mit GEMA-freier Musik könnt ihr Content-ID-Claims bekommen, wenn der Anbieter seine Tracks dort registriert hat. Seriöse Anbieter verzichten darauf oder geben euch die Möglichkeit, Claims anzufechten.
Für Podcasts und Websites gilt: Bewahrt die Lizenzbestätigung auf. Bei Nachfragen könnt ihr so nachweisen, dass ihr die Musik legal nutzt.
Creative Commons: Das Schweizer Taschenmesser der Lizenzen
Creative Commons (CC) ist ein Lizenzsystem, das zwischen „alle Rechte vorbehalten“ und „alles erlaubt“ vermittelt. Urheber können festlegen, unter welchen Bedingungen ihr Werk genutzt werden darf. Das Problem: Die verschiedenen CC-Lizenzen unterscheiden sich erheblich. Wer die Kürzel nicht versteht, tappt schnell in die Falle.
Die Bausteine erklärt
BY (Attribution/Namensnennung): Ihr müsst den Urheber nennen. Dieser Baustein ist in fast allen CC-Lizenzen enthalten.
SA (Share Alike): Wenn ihr das Werk bearbeitet und weiterverbreitet, müsst ihr die gleiche Lizenz verwenden.
NC (Non-Commercial): Keine kommerzielle Nutzung erlaubt. Das ist der Killer für Business-Websites.
ND (No Derivatives): Keine Bearbeitung erlaubt. Ihr dürft das Werk nur unverändert nutzen.
CC0 (Public Domain): Der Urheber verzichtet auf alle Rechte. Ihr könnt das Werk nutzen, bearbeiten und kommerziell verwerten, ohne irgendjemanden zu fragen oder zu nennen.
Die sechs CC-Lizenzen im Schnellcheck
| Lizenz | Kommerziell | Bearbeiten | Namensnennung |
|---|---|---|---|
| CC0 | ✓ | ✓ | Nein |
| CC BY | ✓ | ✓ | Ja |
| CC BY-SA | ✓ | ✓ (gleiche Lizenz) | Ja |
| CC BY-NC | ✗ | ✓ | Ja |
| CC BY-ND | ✓ | ✗ | Ja |
| CC BY-NC-SA | ✗ | ✓ (gleiche Lizenz) | Ja |
| CC BY-NC-ND | ✗ | ✗ | Ja |
Die Faustformel: Für kommerzielle Websites sind nur CC0, CC BY und CC BY-SA geeignet. Alles mit NC im Namen? Für Business-Websites faktisch ungeeignet. Eure Business-Website ist per Definition kommerziell.
Der Worst Case: Abmahnung erhalten
Okay, das Einschreiben liegt auf dem Tisch. Jetzt ist systematisches Vorgehen gefragt. Keine Panik, aber auch kein Ignorieren.
Schritt 1: Frist notieren. Die meisten Abmahnungen setzen eine Frist von ein bis zwei Wochen. Tragt das Datum sofort in den Kalender ein.
Schritt 2: Unterlassungserklärung NICHT sofort unterschreiben. Die vorformulierte Erklärung ist oft zu weit gefasst. Wer blind unterschreibt, verpflichtet sich möglicherweise zu mehr, als rechtlich nötig wäre. Eine modifizierte Unterlassungserklärung ist fast immer sinnvoller.
Schritt 3: Verstoß abstellen. Entfernt das betreffende Bild, die Musik oder den Font sofort von eurer Website. Damit zeigt ihr guten Willen und verhindert, dass der Schaden größer wird.
Schritt 4: Fachanwalt konsultieren. Ein Anwalt für Urheberrecht kann die Forderung prüfen, überhöhte Beträge identifizieren und die richtige Reaktion vorbereiten. Die Kosten für eine Erstberatung sind in der Regel überschaubar.
Schritt 5: Fake-Abmahnungen erkennen. Kommt das Schreiben von einer Freemailer-Adresse? Fehlt eine echte Kanzleiadresse? Wird keine konkrete Rechtsverletzung genannt? Dann könnte es sich um einen Betrugsversuch handeln. Trotzdem: Im Zweifel vom Anwalt prüfen lassen.
Die Checkliste: Mediennutzung in 5 Schritten absichern
Rechtssicherheit ist Routine, kein Hexenwerk. Mit diesen fünf Schritten deckt ihr 95% der Risiken ab:
- Lizenz prüfen. Bevor ihr ein Bild, eine Schriftart oder einen Song nutzt, klärt: Was darf ich? Kommerziell? Bearbeiten? Namensnennung nötig?
- Lizenz dokumentieren. Screenshot der Lizenzseite, Kaufbeleg, Freistellungsdokument. Speichert alles in einem Ordner. Datum nicht vergessen.
- Urhebernennung korrekt einbinden. Wenn die Lizenz eine Namensnennung verlangt, macht sie sichtbar. Im Impressum, unter dem Bild, im Abspann.
- Google Fonts lokal einbinden. Prüft eure Website auf externe Font-Aufrufe und stellt auf lokales Hosting um.
- Regelmäßig Medien-Audit durchführen. Einmal im Jahr alle verwendeten Medien durchgehen. Sind die Lizenzen noch gültig? Haben sich Bedingungen geändert?
Fazit: Rechtssicherheit ist machbar
Die Angst vor Abmahnungen ist verständlich. Die Beträge können existenzbedrohend sein. Aber mit dem richtigen System ist das Risiko beherrschbar.
Nutzt dokumentierte Quellen für Bilder. Bindet Fonts lokal ein. Setzt auf GEMA-freie Musik mit ordentlicher Lizenz. Versteht, was CC-Lizenzen bedeuten. Und wenn doch mal Post kommt: Ruhe bewahren, Anwalt anrufen, systematisch vorgehen.
Das Schöne an diesem Thema: Die Lösung ist nicht kompliziert. Sie erfordert nur Sorgfalt und ein bisschen Dokumentationsarbeit. Beides könnt ihr euch angewöhnen. Und dann wird der Gang zum Briefkasten wieder das, was er sein sollte: langweilig.
Euer nächster Schritt? Öffnet die Browser-Entwicklertools und prüft, ob eure Website noch Google Fonts von externen Servern lädt. Das dauert zwei Minuten und ist ein guter Anfang.
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Dieser Artikel wurde nach bestem Wissen erstellt und zuletzt im Dezember 2025 aktualisiert. Rechtslagen können sich ändern. Bei konkreten Rechtsfragen konsultiert bitte einen Fachanwalt.



