Auftragsverarbeitung bedeutet, dass ein externer Dienstleister personenbezogene Daten im Auftrag eines Unternehmens verarbeitet – z. B. ein Webanalyse-[Tracking]-Tool wie Google Analytics oder Trackboxx für den Websitebetreiber.
Sobald solche Tools Daten wie IP-Adressen oder Nutzerverhalten erfassen, ist ein AV-Vertrag nach DSGVO erforderlich. Darin werden Zweck, Umfang und technische Schutzmaßnahmen geregelt.
Wichtig: Die Verantwortung für den Datenschutz liegt weiterhin beim Websitebetreiber – auch wenn die Verarbeitung ausgelagert ist.