Opt-out bedeutet, dass die Datenverarbeitung standardmäßig aktiv ist und der Nutzer ihr nachträglich widersprechen muss. Im Gegensatz zum Opt-in erfolgt die Einwilligung hier nicht aktiv, sondern wird vorausgesetzt – bis der Nutzer sie explizit deaktiviert.
In der EU ist das Opt-out-Modell für viele Formen von Tracking oder personalisierter Werbung nicht mehr zulässig, da die DSGVO in den meisten Fällen eine aktive Zustimmung (Opt-in) verlangt.
Es gibt jedoch noch Anwendungsbereiche (z. B. in den USA oder bei bestimmten technischen Funktionen), wo ein Opt-out möglich oder ausreichend ist – zum Beispiel über den Link „Cookies deaktivieren“ oder Einstellungen im Consent Management.
Wichtig: Ein Opt-out muss genauso einfach möglich sein wie das Opt-in – und darf nicht versteckt oder erschwert werden.