Pseudonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten durch ein Kennzeichen ersetzt werden (z. B. durch eine Nutzer-ID), sodass der direkte Bezug zur Person nicht mehr ohne weiteres möglich ist – aber grundsätzlich wiederherstellbar, z. B. durch Zusatzinformationen.
Im Gegensatz zur Anonymisierung unterliegt pseudonymisierte Datenverarbeitung weiterhin der DSGVO, da ein Personenbezug technisch noch herstellbar ist.
In der Webanalyse werden häufig pseudonyme Nutzerkennungen eingesetzt, um wiederkehrende Besucher zu erkennen – ohne direkte Identifizierung. Solche Daten müssen dennoch geschützt und dürfen nur mit entsprechender Rechtsgrundlage verarbeitet werden.